Allgemeine Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/, für spezifische Informationen über die Position wenden Sie sich bitte an Univ.-Prof. Dr. Stephan Weiss (Tel.: +43 463 2700 3571; Stephan.Weiss@aau.at). Der Tarifvertrag (KV) für Mitarbeiter von Universitäten regelt die Gehaltsstruktur des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals. Alle Mitarbeiter werden je nach Art der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeiten zu einer bestimmten Beschäftigungsgruppe hinzugefügt. Diese Klassifizierung wird von der Hochschulleitung auf der Grundlage der verfügbaren Qualifikationen durchgeführt. Für jede Beschäftigungsgruppe wird ein Bruttomonatsgehalt definiert, und unter diese Zahl geht nicht. Das tatsächliche Gehalt eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiters wird zwischen dem Rektorat und dem betreffenden Mitarbeiter ausgehandelt. Der Austauschvertrag zwischen King es und Alpen-Adria-Universität Klagenfurt sieht folgendes vor: Für Lehrkräfte an Universitäten, die auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge beschäftigt sind, beträgt der Urlaubsanspruch 30 Werktage (25 Werktage oder fünf Wochen). Für Arbeitnehmer der Beschäftigungsgruppen A 1 und A 2 beträgt der Urlaubsanspruch laut Tarifvertrag 36 Werktage (30 Arbeitstage oder sechs Wochen). Für alle Beschäftigten einer Universität erhöht sich der Urlaubsanspruch laut Tarifvertrag ab dem Kalenderjahr, in dem die Arbeitnehmer das 43.
Lebensjahr erreichen, auf 28 Arbeitstage, wenn die Arbeitnehmer bereits sechs Jahre an der jeweiligen Hochschule beschäftigt sind, und auf 30 Arbeitstage bei einem Arbeitsverhältnis von zehn Jahren. Fachhochschulen (FH) organisieren ihre Personalarbeit (d.h. Personalplanung, Auswahl und Entwicklung) völlig unabhängig oder in Absprache mit der jeweiligen Trägerorganisation (z.B. Kommunen, Sozialpartner, Verbände usw.). Dafür gibt es keine konkreten rechtlichen oder tarifvertraglichen Grundlagen. Folgende Beschäftigungsgruppen (EGs) sind im Tarifvertrag [Mehr] beschrieben: Nach dem Gesetz über die Organisation der Hochschulkollegien für die Lehrerbildung müssen die Mitarbeiter an pHs akademisch/beruflich und pädagogisch/didaktisch qualifiziert sein. Stellen werden öffentlich für das Festangestellte und für zugewiesene Bundes- und Landeslehrer ausgeschrieben. Die Personalauswahl liegt in der Verantwortung des Rektorats, das sich mit dem BMBWF berät, um eine Einigung zu erzielen.
Die Einstellung von (temporären) Dozenten wird direkt vom Rektorat entschieden. Die Bestellung erfolgt nach dem öffentlichen Recht (Bundesgesetz über die Rechte und Pflichten von Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst). Die normale Wochenarbeitszeit für Lehrer an Universitäten beträgt 40 Stunden pro Woche. Für Dozenten gibt es separate Arbeitszeitvereinbarungen, die dem Umfang ihrer Lehrtätigkeit entsprechen. Seit Inkrafttreten des Hochschulgesetzes von 2002 gibt es an den Universitäten folgendes Karrieremodell: Die Universität setzt sich dafür ein, die Zahl der Frauen im akademischen Personal, insbesondere in hochrangigen Positionen, zu erhöhen und lädt daher gezielt zu Bewerbungen von qualifizierten Frauen ein. Unter den gleichermaßen qualifizierten Bewerbern werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Fakultät für Technische Wissenschaften widmet sich der Forschung und Ausbildung in den Bereichen Informatik, Informationstechnologie und Technische Mathematik. Die Fakultät wurde im Januar 2007 gegründet und löste die Fakultät für Wirtschaft, Betriebswirtschaftslehre und Informatik sowie eine neu eingerichtete Abteilung für Informations- und Kommunikationstechnologie ab.
Die Fakultät wird von Dekan Gerhard Friedrich (Informatik) und Vizedekan Clemens Heuberger (Mathematik) geleitet. Es ist in neun Abteilungen organisiert und bietet vier Bachelor-Studiengänge, vier Master-Studiengänge, zwei Lehrerausbildungsprogramme und zwei Promotionsprogramme.